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Checklisten und Tipps

Zahlen, Daten und Fakten zur Gründung einer Zahnarztpraxis

Endlich die eigene Zahnarztpraxis – viele träumen von der Selbstständigkeit, doch oft scheinen Hürden hoch. Aber ganz ehrlich, wer den großen Schritt gut plant, wird im Nachhinein bestätigen: Die Hürden sind überwindbar! Entscheidend ist eine gute Vorbereitung. Also: Fangen wir mit Zahlen, Daten und Fakten für einen ersten Überblick an.   

Fakten und Trends rund um die Existenzgründung

Laut einer Studie der KfW ist die Zahl der Existenzgründer im Jahr 2019 nach einigen Jahren des  Abwärtstrends wieder gestiegen. Laut Global Entrepreneurship Monitor (GEMlag die Anzahl der Unternehmensgründungen in Deutschland im Jahr 2019 auf dem höchsten Stand seit 20 Jahren. Auch der Ausblick für 2020 war positiv, doch die Corona-Pandemie veränderte einiges. Der lebendige Gründergeist scheint jedoch nicht nachzulassen.  

 

Die Zahl der sogenannten Chancengründungen ist 2019 auf 439.000 gestiegen (+57.000), ihr Anteil liegt bei 73%. Bei Notgründungen – aus der Arbeitslosigkeit heraus – ist ein Rückgang von 141.000 (-7.000) zu verzeichnen. „Chancengründer“ setzen aus Eigenmotivation ihre Geschäftsidee um, so wie beispielsweise Zahnärzt:in. Im Jahr 2019 entschieden sich 1.376 Zahnärzt:innen (2018: 1.214) für den Schritt in die Selbstständigkeit (KZBV, 2020).   

Zahnärzt:innen, die sich im Jahr 2019 selbstständig gemacht haben: 1.376  

Gute Aussichten: Dentalland Deutschland

Im Atlas Dental (ATLAS DENTAL 2019) wird Deutschland als das europäische Dentalland bezeichnet; es werden Spitzenwerte auf Anbieter- und Nachfragerseite erzielt. Mit 82% ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen mit die höchste in Europa. Die Menschen gehen regelmäßig zum Zahnarzt und sind bereit, private Leistungszuzahlungen zu übernehmen. Für Zahnarztpraxen bzw. die Dentalbranche bedeutet das eine gute Prognose und eine positive Entwicklung. In seiner gesundheitsökonomischen Trendanalyse prognostizierte das IDZ (Institut Deutsche Zahnärzte) bis zum Jahr 2030 einen Beschäftigtenzuwachs im Bereich der Mundgesundheitswirtschaft von 20%. Dies bezieht sich auf Arbeitsplätze in Zahnarztpraxen, Dentallaboren und im Handel.  

Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2017: 374,2 Mrd.€

Anteil, der davon Zahnarztpraxen zuzuordnen ist: 27,4 Mrd. (7,4%)

Anteil der gesamten Gesundheitsausgaben am BIP: 11,3%

Endlich die eigene Zahnarztpraxis

Hauptmotivation für den Schritt in die Selbstständigkeit ist in der Regel das Streben nach persönlicher und finanzieller Unabhängigkeit. Als Gegenargumente werden oft finanzielle Risiken und eine beschränkte Vereinbarkeit von Familie und Beruf genannt. Ein Thema, verschiedene Meinungen! Letztlich liegt es in der Persönlichkeit jedes Einzelnen, ob die eigene Zahnarztpraxis den beruflichen Lebensweg bestimmt. 

 

Im Jahr 2019 betrug die Anzahl der niedergelassenen Zahnärzt:innen 48.853 (vgl. 2010: 54.684). Zu beobachten ist, dass das Angestelltenverhältnis beliebter wird. Eine Entscheidung für die Niederlassung erfolgt laut IDZ oftmals erst später im beruflichen Leben. 69% der zahnärztlichen Existenzgründer sind zwischen 31 und 40 Jahre. Junge Zahnärzt:innen arbeiten nach ihrer Assistenzzeit zunächst oft als Angestellte, streben jedoch für die Zukunft die eigene Praxis an.  

Die Anzahl der niedergelassenen Zahnärzt:innen 2019: 48.853

Interessant ist, dass immer mehr Zahnärztinnen ihren Traum einer eigenen Praxis zu realisieren scheinen. 2018 erfolgte jede zweite Niederlassung durch eine Frau (Existenzgründungsanalyse apoBank)2019 entschieden sich erstmals mehr Frauen für die Gründung einer Zahnarztpraxis, so eine Studie vom IDZ und der apoBank 

Anteil von Zahnärztinnen, die 2019 eine Praxis gründeten: 51%

Die Voraussetzungen für eine zahnärztliche Niederlassung sind klar geregelt. Nach einer zweijährigen Assistenzzeit und einer Prüfung vor der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) wird die Zulassung als Vertragszahnärzt:in beantragt. Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Aufgaben sind in einer Broschüre der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nachzulesen. Grundsätzlich gilt: Zahnärzt:in ist ein freier Beruf, dem in der Gesellschafts- und Rechtsordnung eine besondere Rolle zukommt. Zum Beispiel muss ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen.  

 

Die Finanzierung des Traums „Meine eigene Zahnarztpraxis“

Gründer:innen stehen vor einem hohen Finanzierungsbedarf. Das Investitionsvolumen bei Gründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis liegt höher als bei Hausärzten und vielen anderen Fachärzten.

Aber: Hohe Investitionen bedeuten nicht automatisch hohes Risiko. Hier kommt der gezielten Investitions- und Kostenplanung eine wichtige Rolle zu. Über betriebswirtschaftliche Fragestellungen und das kalkulierbare wirtschaftliche Risiko beraten Experten fundiert und gründlich.  

Insgesamt betrugen die Investitionen 2018/2019 durch zahnärztliche Existenzgründungen schätzungsweise 1,0 Mrd.€. Bei der Frage nach den Kosten muss zwischen den Formen einer Gründung unterschieden werden. 

  • Einzelpraxis-Neugründung 
  • Einzelpraxis-Übernahme 
  • BAG, Berufsausübungsgemeinschaft (Neugründung, Übernahme, Beitritt) 

Existenzgründer bevorzugen laut Untersuchung die Übernahme einer bestehenden Praxis. Demnach entschieden sich im vergangenen Jahr 67% der Zahnärztinnen und Zahnärzte für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich dabei auf insgesamt 435.000€. Bei der Neugründung einer Einzelpraxis betrug das Finanzierungsvolumen 557.000€. Die Zahlen beruhen auf der Studie „InvestMonitor Zahnarztpraxis“ des IDZ 2019. 

 

Finanzierungsvolumen für die Übernahme einer Einzelpraxis (2019): 435.000€

  • 28% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme = Goodwill (Firmenwert) 
  • 15% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme =  Substanzwert 
  • 6% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme = Modernisierungsmaßnahmen 
  • 24% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme = medizinisch‐technische Geräte, Einrichtung,  EDV 
  • 13% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme = sonstige Investitionen  
  • 14% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme = Betriebsmittelkredit  

Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis (2019): 557.000€

  • 13% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugründung = Modernisierungs‐ und Umbaumaßnahmen 
  • 54% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugründung = medizinisch‐technische Geräte, Einrichtung 
  • 22% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugründung = EDV 
  • 11% Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugründung = sonstige Investitionen  

Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer BAG (2019): 511.000€ (je Inhaber)

  • 33% Finanzierungsvolumen einer BAG-Neugründung = Modernisierungs‐ und Umbaumaßnahmen 
  • 42% Finanzierungsvolumen einer BAG-Neugründung = medizinisch‐technische Geräte, Einrichtung, EDV 
  • 17% Finanzierungsvolumen einer BAG-Neugründung = sonstige Investitionen  
  • 8% Finanzierungsvolumen einer BAG-Neugründung = Betriebsmittelkredit 

Finanzierungsvolumen für die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft (2019): 367.000€ (je Inhaber)

  • 28% Finanzierungsvolumen einer BAG-Übernahme = Goodwill (Firmenwert) 
  • 10% Finanzierungsvolumen einer BAG-Übernahme = Substanzwert 
  • 12% Finanzierungsvolumen einer BAG-Übernahme = Modernisierungs‐ und Umbaumaßnahmen 
  • 26% Finanzierungsvolumen einer BAG-Übernahme = medizinisch‐technische Geräte, Einrichtung, EDV 
  • 9% Finanzierungsvolumen einer BAG-Übernahme = sonstige Investitionen  
  • 15% Finanzierungsvolumen einer BAG-Übernahme = Betriebsmittelkredit 

Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (2019): 309.000€ (je Inhaber)

  • 45% Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine BAG = Goodwill (Firmenwert) 
  • 25% Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine BAG = Substanzwert 
  • 3% Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine BAG = Modernisierungs‐ und Umbaumaßnahmen 
  • 13% Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine BAG = medizinisch‐technische Geräte, Einrichtung, EDV 
  • 5% Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine BAG = sonstige Investitionen  
  • 9% Finanzierungsvolumen für den Eintritt in eine BAG = Betriebsmittelkredit  

Standort der potenziellen Zahnarztpraxis bewertet nach harten Fakten

Wo ist der richtige Standort für die neue Praxis? Auch diese Frage ist von hoher Bedeutung. Wo will ich mich selbstständig machen und wird dort mein Angebot nachgefragt?

 

Grundlagen für die Entscheidung sind u.a. :

  • Anzahl der Einwohner und deren Kaufkraft 
  • Zahnarztdichte 
  • Erreichbarkeit (öffentliche Verkehrsmittel …) 
  • Wettbewerb (Alter, Geschlecht, Tätigkeitsschwerpunkte) 
  • Personalrecruiting etc. 

 

Bei der Standortanalyse helfen Spezialisten, z. B. das Team von dent.talents by Henry Schein. Teilweise werden Standortanalysen auch von der KZV erstellt. Insbesondere in den Großstädten ist die Zahnarztdichte hoch, wogegen in ländlichen Regionen der potenzielle Wettbewerb eher geringer ist. 

 

Behandelnd tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte: 72.589 (2008: 66.349) 

  • 39.086 Zahnärzte 
  • 33.503 Zahnärztinnen 

 

Zahnarztdichte Deutschland

0,87 Zahnärztinnen / Zahnärzte, 1000 Einwohner 

  • 1,21 Berlin 
  • 1,13 Hamburg 
  • 0,68 Saarland 

Die Praxisgründung und der „Papierkram“

Nun gibt es zusätzlich zu Finanzierungsfragen weitere Aspekte zu bedenken. Für Zahnarztpraxen existieren zahlreiche Vorschriften auf unterschiedlichsten Gebieten: Medizinproduktegesetz, MDR, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung, Berufsordnung, Röntgenverordnung, vertragszahnärztliche Pflichtfortbildung, Patientenrechtegesetz …

Das soll nicht abschrecken. Denn letztlich ist es wichtig, diese Faktoren zu erfüllen und nicht, sie auswendig zu lernen. Hinzu kommt die seit Ende 2006 bestehende Verpflichtung zum internen Qualitätsmanagement (QM). Insbesondere die systematische Dokumentation bereitet oft Schwierigkeiten. Hier gibt es intelligente digitale Systeme (z. B. DOCma®), die eine einfache Umsetzbarkeit gewährleisten. Auch bezüglich des Einhaltens der Hygienerichtlinien kann kompetente Hilfe wertvoll sein. Ausgebildete Hygiene-Fachberater (z. B. von Henry Schein) kennen die aktuellen Richtlinien, informieren über deren praktikable Umsetzung und geben aus der Erfahrung heraus viele Tipps. 

Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

Vertragszahnärzt:innen sind verpflichtet, nach einem internen Qualitätsmanagement (QM) zu arbeiten. Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse müssen überprüft, dokumentiert und ggf. verändert werden. Grundsätzlich ist QM nicht nur „bürokratischer Aufwand“. Richtig angewendet, bietet es viele Chancen.

QM hilft Abläufe zu optimieren, Fehlerquellen auszuschalten und Leistungen auf die Bedürfnisse der Patienten auszurichten. Daraus resultieren zufriedene Patienten, gutes Arbeitsklima und wirtschaftlicher Erfolg. Nützliche Informationen hierzu gibt es auf der Website von KZBV und BZÄK. 

Verdienst und Arbeitszeit in der eigenen Zahnarztpraxis

„Als Zahnarzt verdienst du ja so richtig viel Geld!“ Hartnäckiger Mythos oder strahlende Realität? Aus dem KZBV- Jahrbuch geht hervor:  

 

Wöchentliche Arbeitszeit Zahnärzt:in:

43,0 Stunden davon stehen 32,8 Stunden der Patientenbehandlung zur Verfügung. 

 

Die durchschnittliche Arbeitszeit einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes liegt über den Arbeitszeiten aller Erwerbstätigen in Deutschland (34,8 Stunden/Woche). 

 

Wie werden Preise kalkuliert? Rechnerisch! Von den durchschnittlich 43,0 Wochenstunden stehen 32,8 Stunden der Behandlung zur Verfügung. Der Rest verteilt sich auf Verwaltung, Fortbildung, Organisation. Um einen realistischen Stundensatz zu berechnen, sollte die effektive Arbeitszeit auf ein Jahr hochgerechnet werden (abzgl. Urlaub, Krankheit, Feiertage etc.). Am Ende steht die Frage: Welchen Beitrag muss das Unternehmen erwirtschaften, um die laufenden Kosten und die privaten Ausgaben (Lebensunterhalt etc.) zu decken? Die KZBV hat errechnet: Insgesamt muss ein Zahnarzt durchschnittlich 313 Euro pro Behandlungsstunde an Honorarumsatz erzielen, um Betriebsausgaben und eigenes Einkommen zu erwirtschaften.  

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Personal ist höchster Kostenfaktor in der Zahnarztpraxis

Jedes Unternehmen ist so stark wie das Team! Diese Weisheit gilt auch für die Zahnarztpraxis. Die Personalplanung ist ebenso Bestandteil der Gründungsphase wie die Finanzierung und Standortanalyse. Mitarbeiter:innen finden und binden! Es gilt, gezielt zu überlegen, welches Personal mit welcher Qualifikation am Anfang wirklich nötig ist.  

 

Das Personalbudget ist ein hoher Kostenfaktor und liegt in einer Zahnarztpraxis durchschnittlich bei 40%. Damit ist Personal der größte Kostenblock der Praxis. Arbeitgeber sind an Pflichten und Gesetzesschriften gebunden: Tarifverträge, Bürgerliches Gesetzbuch, Mutterschutz-, Arbeitszeit-, Jugendschutz-, Kündigungsschutzgesetz etc. Die Auflistung zu arbeitsrechtlichen Vorschriften findet sich in einer Broschüre der BZÄK. 

 

Teamgeist, Kreativität und Eigenverantwortung, dazu hohe Kompetenz, motiviert, freundlich, entgegenkommend … – die Liste der Eigenschaften des Wunschpersonals könnte endlos fortgeführt werden. Wenn da nicht die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt wäre. Fachkräftemangel! Qualifiziertes Personal ist knapp. Wo findet man Angestellte, die fachlich und persönlich zu einem passen? Neben den verschiedenen Online-Plattformen oder bei der Bundesagentur für Arbeit gewinnen Empfehlungsmarketing und Netzwerke an Bedeutung. Zudem gibt es Personalvermittlungen oder den guten alten Weg von Zeitungsinseraten.