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"An erster Stelle steht der Mensch, und erst danach geht es auch um seine Beeinträchtigung"

Im Gespräch mit Dr. Imke Kaschke und Dr. Anna-Lena Hillebrecht über die Aufgabe, in der eigenen Praxis Menschen mit Beeinträchtigung angemessen zu behandeln.

Wir sprechen heute über die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Um welche Patient:innen geht es dabei konkret?

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Das ist eine sehr heterogene Personengruppe. Grundsätzlich kann man sagen: ob eine Einschränkung zahnmedizinisch relevant ist, hängt davon ab, ob die Mundgesundheit beziehungsweise der Erhalt der Mundgesundheit durch die Einschränkung gefährdet ist.  

Eine zahnmedizinische relevante Beeinträchtigung liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Person aufgrund von motorischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen nicht selbstständig bzw. im ausreichenden Maße die Zähne putzen kann. Oder auch wenn kognitiven oder motorischen Einschränkungen dazu führen, dass die Zahnarztpraxis nicht selbstständig oder nur mit großem Aufwand erreicht werden kann.  

 

Eine relevante Beeinträchtigung liegt aber auch vor, wenn die Person nicht klassisch kommunizieren kann. Da gibt es wiederum unterschiedliche Ursachen und Ausprägungen, warum die klassische Kommunikation zwischen Behandelnden und Patient:innen erschwert sein kann. Hier geht es zum einen um Menschen mit einer Sprachbehinderungen, Hörbehinderung oder Sehbehinderung. Zum anderen aber auch um Menschen mit kognitiven Einschränkungen, also einer geistigen Beeinträchtigung oder - und das wird häufig nicht mitgedacht - Menschen im höheren Lebensalter mit einer beginnenden und fortschreitenden Demenz.  

 

Und dann gibt es Patient:innen, die nicht in ausreichendem Maße während der Behandlung kooperieren können. Personen mit einer reduzierten Therapie- oder Kooperationsfähigkeit können zum Beispiel nicht lange genug den Mund offenhalten oder ruhig auf dem Behandlungsstuhl liegen. 

Dr. Imke Kaschke: Ergänzen kann man, dass gerade Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen häufig allgemeinmedizinische Zusatzerkrankungen haben, die dann die zahnmedizinische Versorgung noch mal erschweren – zum Beispiel Patient:innen, die eine spastische Behinderung haben. 

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Zudem gibt es in vielen Fällen bei angeborenen Beeinträchtigungen auch orale Besonderheiten, die direkt mit dem Syndrom assoziiert sind. Es kann sein, dass weniger Zähne angelegt sind, oder dass ein besonderes oder erhöhtes Risiko für parodontale Erkrankungen besteht.  

Und was folgt daraus konkret für Zahnärzt:innen und Praxisteams?

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Durch das höhere Risiko für orale ist eine enge präventive Betreuung der einzelnen Risikogruppen notwendig. Ganz konkret geht es um spezielle Präventionsmaßnahmen, vielleicht ein engeres Intervall von professionellen Zahnreinigungen und Kontrolluntersuchungen, eine spezielle Fluorid-Prophylaxe. Im Prinzip wissen wir ja, was das Karies- und Parodontitis reduzieren kann. Das heißt, diese Hochrisikopatient:innen benötigen diese gut funktionierende Prophylaxe einfach in kürzeren Abständen 

Primär sollen alle Patient:innen, die in die Praxis kommen, zunächst so behandelt werden wie Sie oder ich. 

Dr. Imke Kaschke

Dr. Imke Kaschke: Wichtig ist für die Praxen zunächst, diese Patient:innen zu identifizieren und festzustellen, welche individuelle Unterstützung jede und jeder Einzelne braucht. Man kann das schwer pauschal sagen, zum Beispiel benötigen nicht alle Menschen mit Downsyndrom das Gleiche.  

 

Primär sollen alle Patient:innen, die in die Praxis kommen, zunächst so behandelt werden wie Sie oder ich. Wenn dann aber der Weg nicht weitergeht, dann muss man gegebenenfalls auch zu anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel mit Lachgas, Analgesie oder sogar Narkose übergehen.  

 

Grundsätzlich bedeutet es aber für die Praxis, dass abhängig von der Form der Beeinträchtigung die Kommunikation angepasst werden muss. 

Welche Tipps können Sie Zahnärzt:innen und ihren Mitarbeiter:innen geben, die wenig Erfahrung in der Kommunikation und allgemein im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung haben?

Dr. Imke Kaschke: Nur ungefähr zehn Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung sind schwer mehrfachbehindert und bedürfen einer ganz besonderen zahnmedizinischen Betreuung. In vielen Fällen ist der Unterschied zur Durchschnittsbevölkerung eher klein. Durch psychologische Patient:innenführung, zum Beispiel für Angstpatient:innen in der Zahnarztpraxis, kann man diese Patientinnen und Patienten gut betreuen. 

Angstpatient:innen

Ausgeliefert auf dem Zahnarztstuhl, den Schmerz erwartend: Bei Angstpatient:innen sind solche Gedanken ein ernstes Problem. Wie du mit ihnen umgehen solltest, erfährst du hier. 

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Gerade bei Patient:innen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist es sehr wichtig, sie im Behandlungsablauf nicht zu überfordern und nur Schritt für Schritt zu vermitteln – zum Beispiel bereits bei der Begrüßung: Man begrüßt den Patienten oder die Patientin. Und erst wenn diese:r dann auch gegrüßt hat, bittet man darum, sich zu setzen. Und erst wenn die Person sich hingesetzt hat, kann man die nächste Anweisung geben. Auch "Tell, Show, Do" – also: erst sagen, dann zeigen, dann tun – ist eine Methode der Patient:innenführung, die man sehr gut bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einsetzen kann.  

 

Ähnlich wie in der Kinderzahnmedizin sollte man den ersten Behandlungstag nutzen, um sich gegenseitig kennenzulernen und nicht direkt anfangen mit großen Behandlungen. Es kann ein erfolgreicher erster Schritt sein, wenn man den Befund erhebt oder eine Mundhygieneübung durchführt. 

Ich erlebe immer wieder, dass nur mit dem anwesenden Betreuer  oder der Betreuerin gesprochen wird - obwohl der Patient oder die Patientin im Raum ist. Der Patient, die Patientin sollte aber die primäre Fokusperson sein. 

Dr. Anna-Lena Hillebrecht

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Und: wir sprechen unseren Patient:innen an. Ich erlebe immer wieder, dass nur mit dem anwesenden Betreuer oder der Betreuerin gesprochen wird - obwohl der Patient oder die Patientin im Raum ist. Der Patient, die Patientin sollte aber die primäre Fokusperson sein. Wenn zum Beispiel jemand im Rollstuhl kommt, macht es Sinn, sich gegenüber hinzusetzen, um die Person auf gleicher Ansprechebene zu erreichen. 

Und wie bezeichne ich diese Patient:innen, wie benenne ich ihre Besonderheiten, ohne die Person abzuwerten oder zu stigmatisieren?

Dr. Imke Kaschke: An erster Stelle steht immer der Mensch oder die zu behandelnde Person, und erst danach kommt die Form der Beeinträchtigung. Die Bezeichnungen „Behinderung“ oder „Beeinträchtigung“ wurden bislang relativ synonym verwendet. Weniger stigmatisierend wird von der Zielgruppe der Begriff „Beeinträchtigung“ empfunden und sollte deshalb verwendet werden.   

 

Wir bei Special Olympics sprechen von Menschen mit Beeinträchtigungen und nicht mehr von Menschen mit Behinderungen. Dann wäre es zum Beispiel auch ein Mensch mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder ein Mensch mit einer seelischen Beeinträchtigung. Ganz, ganz wichtig ist aber vor allem, dass man nicht von „den Behinderten“ spricht und auch nicht „behindert“ als Adjektiv verwendet.  

 

Abwertend sind Begriffe wie „an den Rollstuhl gefesselt“. Rollstuhlfahrer:innen sind nicht an den Rollstuhl gefesselt, sondern der Rollstuhl ermöglicht diesen Personen ein Maximum an Bewegungsfreiheit und Teilhabe.  

Können Sie aus Ihrer Erfahrung sagen, welche Erfolgskriterien es für die zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung gibt?

Dr. Imke Kaschke: Rückblickend aus meiner Praxistätigkeit halte ich für all diese Menschen eine enge, langjährige Zahnarzt-Patient:innen-Beziehung für besonders wichtig. Wenn man diese Patientinnen und Patienten über eine lange Zeit behandelt, dann werden plötzlich Dinge möglich, die man zu Beginn der Behandlung überhaupt gar nicht geschafft hat.  

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Ein weiterer Faktor ist es, das betreuende Umfeld gut mit einzubeziehen. Sei das bei der Koordination der Behandlungs- und Kontrollterminen, aber auch zur Unterstützung bei der Durchführung der häuslichen Mundhygiene. Dass man ins Bewusstsein holt, wie wichtig die Mundgesundheit ist, um Essen und Kauen zu können, aber auch für den Gesundheiterhalt des gesamten Körpers und natürlich auch für die Lebensqualität.  

Welche Rolle spielt das Thema in der heutigen zahnmedizinischen Ausbildung?

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Es ist tatsächlich eine Herausforderung für den zahnmedizinischen Nachwuchs, weil die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigung im deutschen Zahnmedizin-Studium bisher kaum eine Rolle gespielt hat. 

 

Es ist wichtig, ein frühes Bewusstsein im zahnmedizinischen Nachwuchs zu schaffen, denn Inklusion muss selbstverständlich zum ärztlichen Berufsbild gehören. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der verbesserten Prävention ist das sehr wichtig. Denn wenn im Alter eine zahnmedizinisch relevante Beeinträchtigung eintritt, haben diese Personen heute oft viele eigene Zähne und/oder Implantate, die weiterhin gesund gehalten oder gegebenenfalls auch zahnmedizinisch therapiert werden müssen. 

Was sollten alle Zahnärzt:innen über die Behandlung von Patient:innen mit Beeinträchtigung wissen?

Dr. Imke Kaschke: Ein wichtiger Hinweis für alle Praxisinhaber:innen, ganz pragmatisch auf der formalen Ebene, ist die Klärung der Frage, ob eine rechtliche Betreuung für die Patientin oder den Patienten eingerichtet ist. Alle Behandlungsmaßnahmen müssen dann vorher mit der rechtlichen Betreuungsperson abgestimmt werden und es muss deren Zustimmung vorliegen. Was man dabei wissen muss: gerade bei Menschen, die in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung leben, ist das häufig nicht die Begleitperson, die mit in die Praxis kommt. Man muss also gleich zu Beginn einer Behandlung immer klären, ob es eine rechtliche Betreuung gibt, und dann den Kontakt aufnehmen und in den Patient:innenunterlagen dokumentieren.

 

Wichtig sind auch gesetzliche Sonderregelungen, die wir in den letzten Jahren erreicht haben. Unter anderem gibt es den Paragrafen 22a im Sozialgesetzbuch (SGB) V zu einem zusätzlichen zahnärztlichen Präventionsmanagement für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf. Zahnärzt:innen können diesbezüglich Leistungen abrechnen, aber das ist mitunter noch nicht gut genug bekannt oder wird zu selten von den Praxen wahrgenommen. Es geht nicht um viel Geld, aber wenn man diese Patient:innen mit Beeinträchtigung in seiner Praxis behandelt und dann zweimal im Jahr mehr als bei anderen gesetzlich Versicherten abrechnen kann, dann ist das immerhin etwas.

Über die Interviewpartnerinnen

Dr. Imke Kaschke

MPH, leitet den Bereich Gesundheit der Special Olympics Deutschland. Sie ist erste Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (DGZMB), Council Member der International Association for Disability and Oral Health (iADH) und Mitglied des Ausschusses für Inklusive Zahnmedizin der Bundeszahnärztekammer. Ihre Expertise zur zahnärztlichen Betreuung von Patient:innen mit Behinderungen sowie zur Gesundheitsförderung für Menschen mit geistiger Behinderung gibt sie unter anderem als Fachautorin, als Referentin und in nationalen und internationalen Fachkreisen weiter. Für ihr Engagement und ihre Kompetenz wurde sie mehrfach ausgezeichnet, zuletzt 2023 mit dem National and International Golisano Health Leading Award.

Dr. Anna-Lena Hillebrecht

ist Spezialistin für Alterszahnmedizin (DGAZ) und leitet als Funktionsoberärztin den Bereich Gerostomatologie am Universitätsklinikum Freiburg.

Seit 2021 ist Dr. Hillebrandt Schriftführerin und Vorstandsmitglied im DGZMB.

2023 übernahm sie die Landeskoordinatorin für Special Smiles, Special Olympics Baden-Württemberg. Sie promovierte 2020 zu den Auswirkungen der zahnärztlichen Behandlung in Intubationsnarkose auf die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität von Patient:innen mit kognitiver Einschränkung. Zuvor war sie als Assistenzzahnärztin unter anderem an der Klinik für Allgemein-, Behinderten-, und Seniorenzahnmedizin der Universität Zürich tätig.

Viele unserer Leser:innen sind angehende Praxisgründer:innen. Haben Sie konkrete Anregungen zur inklusiven Gestaltung einer Praxis oder Punkte, die zu häufig vergessen werden?

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Zunächst geht es um die Grundlagen. Türen sind häufig zu schmal, so dass ein elektrischer Rollstuhl nicht hindurch passt. Stufen sind ein Hindernis, und zwar nicht nur für Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen. Das sind die allerersten Punkte, die sofort auffallen und für die man bei Neubauten oder bei Umbauten nach einer Praxisübernahme bessere Lösungen finden kann. Auch eine barrierefreie Toilette, die von Personen mit körperlichen Einschränkungen selbständig aufgesucht werden kann, ist enorm wichtig, ebenfalls nicht nur für Personen im Rollstuhl. Ältere Personen wissen es auch sehr zu schätzen, wenn man die Sanitärräume groß genug geplant hat und Haltegriffe vorhanden sind.

 

Auch die Planung im Behandlungsraum sollte man unter diesen Gesichtspunkten überdenken. Ist zumindest ein Behandlungsraum mit einem Rollstuhl zugänglich? Oder kann man vielleicht sogar so behandeln, dass die Person im Rollstuhl sitzen bleiben kann?

Dr. Imke Kaschke: Über Barrieren in den Köpfen hatten wir ja schon gesprochen. Auch da kann man in einer neuen Praxis einen großen Beitrag leisten, indem man Schulungen für das Praxisteam anbietet oder Schulungsangebote der DGZMB nutzt. Auch die Zahnärztekammern der Bundesländer bieten zum Teil solche Fortbildungen an.

 

Das Ziel ist eine wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung dieser Menschen. Also ist jede Zahnarztpraxis angesprochen, diese Patient:innengruppe bedarfsgerecht zu betreuen. Und bei besonderen Behandlungsfällen unterstützen dann spezialisierte medizinischen Zentren.

Welche Erfahrungen aus Ihrer Behandlungspraxis von Menschen mit Behinderung möchten Sie jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten auf den Weg geben?

Dr. Anna-Lena Hillebrecht: Was mich in der Praxis immer motiviert ist, dass viele dieser Personen, die oft keine kurativen Behandlungskonzepte in der Humanmedizin haben, aus zahnmedizinischer Sicht erfolgreich therapiert werden können. Die zahnmedizinischen Behandlungen können einen erheblichen positiven Effekt auf den Alltag dieser Personen haben. Wenn jemand eine offensichtliche Beeinträchtigung hat und außerdem nur schwarze Stümmelchen im Mund, dann ist die Ausgrenzung noch stärker, als wenn diese Person ein gesundes Lächeln hat. Wir als Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen können viel Normalität schaffen, wenn wir einfach unsere Arbeit tun und Zähne gesund erhalten oder wieder rekonstruieren - und ermöglichen dadurch eine wichtige Form der Teilhabe. 

Special Olympics und das Programm Special Smiles®

Special Olympics International wurde 1968 gegründet und ist die weltweit größte Sportorganisation für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Das Ziel von Special Olympics ist es, Menschen mit geistiger Behinderung durch den Sport zu mehr Anerkennung, Selbstbewusstsein und letztlich zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft zu verhelfen.

 

Zu Special Olympics gehört auch das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes®, das nicht nur auf die Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit zielt, sondern Athlet*innen hilft, ihren gesundheitlichen Zustand selbstständig einschätzen und mitteilen zu können, sowie gesundheitliche Risiken besser zu erkennen. Damit soll das Gesundheitsbewusstsein von Menschen mit geistiger Behinderung gesteigert und der barrierefreie Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessert werden.

 

Im Mittelpunkt der Disziplin Special Smiles® steht die Zahn- und Mundgesundheit: Special Smiles® bietet den Teilnehmenden bei Sportwettbewerben von Special Olympics und auch in Wohneinrichtungen und Werkstätten an, sie bei der Verbesserung ihrer Mundgesundheit zu unterstützen sowie die richtige Zahnpflege zu lernen und zu üben. Darüber hinaus werden nicht invasive zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt und bei Bedarf Weiterbehandlungsempfehlungen ausgesprochen.

Engagiere dich!

Erlebe, was die Special Olympics so besonders macht!

 

Special Smiles® ist eine tolle Gelegenheit für Zahnmediziner:innen, um Berührungsängste abzubauen und Personen mit Beeinträchtigung kennenzulernen. In allen Bundesländern gibt es ehrenamtliche Zahnärzt:innen, die auf Veranstaltungen aktiv sind.

 

Wie du die Organisation unter anderem im Bereich Zahnmedizin unterstützen kannst, erfährst du auf der Website von Special Olympics Deutschland.

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Informiere dich!

Nutze die breite Auswahl fachlich fundierter und gut aufbereiteter Materialien!

 

Deutsche Gesellschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung (DGZMB)

Unter "Downloads" finden sich Materialien für die Zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen sowie Materialien für Patient:innen und ihre Angehörigen.

 

Tipp: Die Mitgliedschaft ist laut DGZMB kostenlos, sofern man bereits Mitglied der DGZMK ist. Einfach Antragsformular ausfüllen und schon erhält man regelmäßig Infos per Mail. Mitglieder können an Praxisschulungen und der Jahrestagung teilnehmen, und sie haben die Möglichkeit sich zu vernetzen und bei Fragen Unterstützung von spezialisierten Kolleg:innen zu erhalten.

 

Fachinformationen der Bundeszahnärztekammer
Die Bundeszahnärztekammer stellt eine Reihe fundierter und praxisnaher Informationen bereit, darunter auch neuen Kurzfilmen zur Zahnpflege für Angehörige.

 

Gesundheit leicht verstehen (Special Olympics) 

Website in Leichter Sprache mit Informationsmaterialien rund um Körper und Gesundheit – u.a. auch über Karies, Parodontitis, Pulpitis, Mundpflegemaßnahmen - wissenschaftlich evaluiert, werbungsfrei, kostenlos zum Download – für Patient:innen, aber auch als Hilfe für die eigene Gesprächsführung.