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Was verdienen Zahnärzt:innen?

Schon während des Studiums freuen sich viele auf ihr erstes Gehalt. Wie hoch dieses letztlich ausfallen wird, wissen aber die wenigsten. Hier erfährst du, was dich in finanzieller Hinsicht erwartet.

Um zu ermitteln, welches Gehalt dir zusteht, solltest du eine Reihe von Dingen beachten. Dazu gehören in erster Linie dein Alter, deine Arbeitserfahrung und deine Spezialisierung. Wir helfen dir dabei, auf Basis dieser Faktoren herauszufinden, wie hoch dein Verdienst ausfallen kann, und geben dir einen Überblick über alle Zahlen, Daten und Fakten. Für Zahnärzt:innen gibt es keinen festen Tarifvertrag. Die gezahlten Löhne können also teils sehr unterschiedlich ausfallen – und sind abhängig vom Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmer:innen. Das ist am durchschnittlichen Gehalt von Assistenzzahnärzt:innen leicht zu erkennen. Es liegt zwischen 2.500€ und 3.500€* im Monat. Das erscheint zwar zunächst nicht astronomisch. Dafür sind laut gehaltsreporter.de halbjährliche Gehaltserhöhungen um 250€ Standard.

Mit der Erfahrung wächst der Verdienst

Nach Angaben der apoBank sind verschiedene Faktoren für das Gehalt von Zahnärzt:innen wichtig. Einer davon ist der Ausbildungsgrad. So verdienen Vorbereitungsassistent:innen durchschnittlich 39.100€ im Jahr. Mit der Qualifikation steigt das Gehalt. Fachzahnärzt:innen, also zum Beispiel Kieferorthopäd:innen oder Oralchirurg:innen, verdienen im Schnitt 91.700€ jährlich. Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt im öffentlichen Dienst kann mit einem monatlichen Entgelt von 4.077€ (Entgeltgruppe 13, Stufe 3) bis 5.367€ (Entgeltgruppe 14, Stufe 5) rechnen.

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Umsatzbeteiligung

Bereits ab dem zweiten Jahr der Assistenzzeit kann es laut dem Deutschen Zahnmedizinerbund sinnvoll sein, mit Arbeitgeber:innen über eine Umsatzbeteiligung zu verhandeln. Dabei wirst du prozentual am Honorarumsatz der Praxis beteiligt.

Der Vorteil: Fällt dieser hoch aus, kannst du dein Gehalt erheblich verbessern. Dies wirkt sich auch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus.

Die Lage entscheidet

Überraschend ist, welch großen Einfluss der Faktor Lage auf das Gehalt hat. Während angestellte Zahnärzt:innen in einer Großstadt im Schnitt 68.000€ pro Jahr verdienen, liegen die Gehälter nach Angaben der apoBank außerorts deutlich höher. Dort wird die Arbeit als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt im Durchschnitt mit einem Jahresgehalt von 82.000€ entlohnt.

 

Weniger überraschend, aber auch wenig erfreulich, ist, dass es auch in der Zahnmedizin noch immer Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt. Eine Vorbereitungsassistentin verdiente 2020 im Schnitt 35.363€ – 9.570€ weniger als ihre männlichen Kollegen.

Erfolgsmodell eigene Praxis

Am oberen Ende der Gehaltsliste stehen traditionell selbstständige Zahnärzt:innen. Das Modell ist beliebt: Eine Umfrage des Freien Verbands der Deutschen Zahnärzte (FVDZ) vom September 2019 ergab, dass 58 Prozent aller angestellten Zahnärzt:innen eine Selbstständigkeit anstreben. Neben dem höheren Verdienst stehen dabei Faktoren wie größere Entscheidungsfreiheit und bessere Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung im Vordergrund.

 179.800€: So hoch war laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) der durchschnittliche Einnahmen-Überschuss, den selbstständige Zahnärzt:innen 2019 für sich verbuchen konnten. Auch hier gibt es starke Schwankungen. Der Medianwert lag bei rund 154.000€ pro Jahr. Das entspricht in der Regel einem verfügbaren Jahreseinkommen von 93.600€.

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Achtung bei Investitionen

Am Anfang jeder Praxisgründung oder -übernahme stehen hohe Investitionen. Dies kann bei unzureichenden Voraussetzungen und falscher Beratung schnell zu einem Problem werden. Um dies zu vermeiden, solltest du bei einer Gründung Expert:innen hinzuziehen.

 

Entsprechende Ansprechpartner:innen von Henry Schein findest du unter: denttalents.de/gruenden

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Dein Weg zum Traumgehalt

Gehaltsverhandlungen werden ein wichtiger Teil deines Arbeitslebens sein. Wie schaffst du es, dabei bestmöglich abzuschneiden? Und wie machst du dich erfolgreich selbstständig?

Als Arbeitnehmer:in spielt dein Verhandlungsgeschick eine zentrale Rolle, um ein möglichst hohes Gehalt auszuhandeln. Und wenn du später eine Praxis eröffnest, entscheiden Faktoren wie gute Behandlungsqualität und unternehmerische Disziplin über deinen finanziellen Erfolg. Egal in welcher beruflichen Position du dich befindest: Mit den folgenden Tipps gelangst du leichter zu deinem Traumverdienst.

Was trägst du bei?

Stell dir bei Gehaltsverhandlungen immer die Frage, wie wertvoll du für die Praxis bist, in der du arbeitest oder arbeiten willst. Sind Zahnärzt:innen mit deiner Qualifikation häufig anzutreffen oder eher Mangelware? Was macht dich für die Praxis unersetzlich? Und, sofern du nicht neu einsteigst: Konntest du seit deiner Einstellung deinen Wert für die Praxis steigern, etwa indem du die Qualität und Effizienz deiner Behandlungen sichtbar erhöht hast? Die Antworten auf diese Fragen sind gute Argumente für deine Gehaltsverhandlung.

Selbstbewusst auftreten

Dein Wunschgehalt solltest du festlegen, bevor das Gespräch beginnt. So bist du auf entsprechende Fragen vorbereitet und kannst ohne zu zögern eine fundierte Antwort liefern. Dabei solltest du darauf achten, dass du gut begründen kannst, warum die genannte Summe angemessen ist. Natürlich ist es sinnvoll, diese etwas höher anzusetzen – von überzogenen Vorstellungen solltest du aber absehen. Wichtig ist zudem, dass du dich selbstbewusst präsentierst. Begegnest du deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber auf Augenhöhe, erhöht das deine Chancen, Forderungen umzusetzen.

Doch Vorsicht: Arroganz wird selten geschätzt.

Gehaltserhöhung auf Umwegen

Für deine:n Chef:in kann es sehr kostspielig sein, dein Bruttogehalt zu erhöhen. Das liegt daran, dass dadurch auch der Arbeitgeber:innenanteil zur Sozialversicherung steigt. Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen. Du kannst zum Beispiel über zusätzliche Urlaubstage verhandeln, über Fortbildungen, eine betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen oder Direktversicherungen. Große Praxen stellen manchmal sogar einen Firmenwagen bereit. Du kannst aber auch deine Work-Life-Balance verbessern, indem du anbietest, bei gleichem Gehalt deine Arbeitszeit zu verkürzen, sollte dein:e Arbeitgeber:in deinem Gehaltswunsch nicht entsprechen wollen.

Erfolgreich mit der eigenen Praxis

Träumst du, wie viele andere Student:innen, Assistenz- oder angestellte Zahnärzt:innen, davon, eines Tages deine eigene Praxis zu eröffnen? Dann hast du dich bestimmt schon gefragt, was nötig ist, damit diese auch erfolgreich wird. Michael Hage hat drei nützliche Tipps, mit denen du optimal in den Alltag als Praxiseigentümer:in startest.

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Tipps für Praxisgründer:innen

Michael Hage Diplom-Betriebswirt und Leiter Henry Schein Financial Services

1.    „Tu Gutes und sprich darüber!“

 

Was zunächst banal klingen mag, ist so etwas wie die Grundregel der Selbstständigkeit . Wenn du gute Arbeit leistest, spricht sich das meist schnell herum – wobei es nicht schadet, dabei selbst ein wenig nachzuhelfen, etwa indem du Patient:innen bittest, deine Praxis weiterzuempfehlen. Auf diese Weise kannst du zügig einen Patient:innenstamm aufbauen. Damit die Qualität deiner Arbeit nicht abnimmt, wenn du mehr Patient:innen behandelst, sollte dein Praxisteam gut aufeinander abgestimmt sein und effizient arbeiten.

2.    „Denke und handle unternehmerisch!“

 

Wenn du eine eigene Praxis eröffnest, musst du dir darüber im Klaren sein, welche Verantwortung du trägst. Wichtig ist zum Beispiel, dass du jederzeit weißt, wie es um deine Finanzen bestellt ist. Dazu gehört, in regelmäßigen Abständen die „Zahlen“, also zum Beispiel Einnahmen, Ausgaben, Patient:innenzu- und -abgänge, zu analysieren. Nur so siehst du, ob du auf dem richtigen Weg bist oder ob es an bestimmten Stellen Verbesserungspotenzial gibt.

3.    „Verbessere deine Zielgruppe!“

 

Als selbstständige Zahnärztin oder selbstständiger Zahnarzt stehst du in einem Spannungsfeld. Einerseits musst du unternehmerische Interessen verfolgen, andererseits hast du auch die Rolle des „Heilenden“ inne. Beiden Rollen wirst du zum Beispiel gerecht, wenn du mehr privatversicherte Patient:innen behandelst. Bei dieser Zielgruppe fällt die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen zur „Minimalversorgung“ weg – Patient:innen sind also eher geneigt, der Behandlung zuzustimmen, die für sie am besten ist, ohne dabei über Geld nachdenken zu müssen. Zudem kannst du viele zusätzliche Leistungen abrechnen und erhältst grundsätzlich höhere Beträge für die durchgeführten Behandlungen.

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